Batterieverordnung

Hinweis zum Batterieentsorgung
Bei uns zu erwerbende Waren können Batterien oder Akkus enthalten, so dass wir in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf das Batteriengesetz darauf hinweisen, dass Sie als Endverbraucher verpflichtet sind, diese Batterien oder Akkus zurückzugeben. Gem. § 10 BattG sind wir verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Sie erhalten beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Dieser wird separat auf der Rechnung vermerkt. Zur Erstattung des erhobenen Pfandes können Sie die alte Fahrzeugbatterie bei uns abgeben. Den Rückgabeort entnehmen Sie bitte der im Impressum aufgeführten Adresse.
Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie nicht zulässig.
Eine Entsorgung im Hausmüll ist nach dem Batteriengesetz ausdrücklich verboten!
Batterien oder Akkus können Sie unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (also überall dort, wo Sie Batterien oder Akkus kaufen können) zurückgeben.
Darüber hinaus können Sie diese (außer Fahrzeugbatterien) auch an uns zurück senden oder in unserer Verkaufsstelle abgeben.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol findet sich zusätzlich ein Hinweis auf die entsprechende chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Die Bezeichnungen stehen dabei für
- "Cd" = Cadmium
- "Pb" = Blei
- "Hg" = Quecksilber
Diese Hinweise finden Sie auch nochmals in den Begleitpapieren zur Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.